Baden-Württemberg – erforderliche Nachweis zur Beantragung der Approbation

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25. Juni · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg :
(https://www.fia.academy/)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne möchten wir eine erfreuliche Nachricht aus Baden-Württemberg veröffentlichen.

Der zur Beantragung der Approbation erforderliche Nachweis, dass der ärztliche Beruf in Baden-Württemberg ausgeübt werden soll, wurde konkret definiert.

Der Nachweis ist ausreichend, wenn:
1. der Antragsteller/-in über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von einem Krankenhaus / einer Praxis in Baden-Württemberg verfügt.

  1. der Antragsteller/-in über eine Stellenzusage von einem Krankenhaus / einer Praxis in Baden-Württemberg verfügt.

  2. der Antragsteller/-in über eine Bestätigung verfügt, dass er/sie in ein Auswahlverfahren hineingeht, sobald die deutsche Approbation vorliegt.

Diese Nachweise bzw. Vorraussetzungen betreffen die Personen, die in Baden-Württemberg einen Antrag auf Approbation einreichen wollen. Wir werden unseren Teilnehmern helfen, eine Stelle in Baden-Württemberg und somit diesen Nachweis zu bekommen.

Alle Interessierte an den FIA-Kursen können ohne diesen Nachweis selbstverständlich unsere Vorbereitungskurse besuchen.

Viele Grüße,
FIA Team

(Thanks to FIA team)

Tejas Ghetia

Tejas Ghetia is a doctor by trade and a writer by heart. An introvert atheist. Having virtues of silence and observance. Enjoying each day with his full consciousness. Befriended with books and movies.Liberating himself with his adventures of literary and philosophical type! Captivated by Fyodor Dostoyevsky, Osho, Kahlil Gibran, Richard Dawkins, Kafka, JKR etc.

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