Process and requirements in Baden-Württemberg explained in E-Mail
Sehr geehrter ***** *****
Sie haben mit Schreiben vom **.**.**** (eingegangen am **.**.****) einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt gestellt.
Nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist für die Erteilung der Approbation die Gleichwertigkeit des ausländischen Medizinstudiums mit dem aktuellen deutschen Medizinstudium Voraussetzung.
Die Approbation ist – bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen wie der vollständig abgeschlossenen medizinischen Ausbildung, gesundheitlicher Eignung, Straffreiheit, ausreichender deutscher Sprachkenntnisse – zu erteilen, wenn ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung ist eventuell die Einholung eines Gutachtens notwendig. Die Kosten des Gutachters sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Für den Erlass des rechtsmittelfähigen Bescheids über die Gleichwertigkeit und für die Erteilung der Approbation werden derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 300 Euro festgesetzt.
Alternativ zur Gleichwertigkeitsüberprüfung des Studienabschlusses bieten wir an, einen gleichwertigen Kenntnisstand im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachzuweisen. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme kann die Approbation bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe oben) erteilt werden.
Sie können sich jederzeit zur Kenntnisprüfung anmelden, die in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg angeboten wird.
Ein Informationsblatt zur Kenntnisprüfung ist diesem Schreiben beigefügt.
Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung sowie für die Erteilung der Approbation ist der Nachweis Fachsprache Medizin C 1 erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sich hinsichtlich des Fachsprachennachweises zum 01.06.2015 Änderungen ergeben haben (weitere Informationen finden Sie auch unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Gesundheit/Seiten/Arzt_Ausland.aspx).
Es gibt auch Vorbereitungskurse in Baden-Württemberg, die theoretisch, praktisch und sprachlich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Für das Praktikum innerhalb dieser Kurse wird eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis erteilt.
Für die Zeit bis zum Termin der Kenntnisprüfung/ der Erteilung der Approbation kann Ihnen eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis (keine Assistenzarzttätigkeit, keine Tätigkeit i. S. der Weiterbildungsordnung) zum Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen sowie für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung erteilt werden.
Die Berufserlaubnis kann für die Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 2 Jahren erstellt werden.
Hierfür ist die Vorlage einer geeigneten Stellenzusage sowie des Sprachnachweises Niveau B 2 erforderlich.
Eine einfache Kopie des Sprachnachweises über allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 haben Sie uns bereits vorgelegt.
Bitte teilen Sie uns mit ob Sie ggf. Interesse am Ablegen der Kenntnisprüfung/ der Erteilung der fachlich eingeschränkten Berufserlaubnis haben.
Hierfür wären uns noch eine geeignete Stellenzusage (keine Assistenzarzttätigkeit, keine Tätigkeit i. S. der Weiterbildungsordnung) einer Klinik/ eines Krankenhauses in Baden-Württemberg vorzulegen.
Bitte lassen Sie uns außerdem noch amtlich (Bürgermeisteramt/ Notar) beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente per Post zukommen:
- Pass (hier liegt uns bisher lediglich eine einfache Kopie vor)
- B2-Nachweis (hier liegt uns bisher lediglich eine einfache Kopie vor)
- Fächerindex in der englischen Sprache
- Nachweis über das Clinical Clerkship und des Transcript in der englischen Sprache
- Bachelor-Diplom in der englischen Sprache
- Registrierungsbescheinigung in der englischen Sprache
Bisher liegen uns bei den Nachweisen über die medizinischen Ausbildung lediglich einfache Kopien im Anhang zur deutschen Übersetzung vor.
Mit freundlichen Grüßen,
***** *****
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 92 – Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart
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